Beitrags- und Gebührenordnung des
FSV Blau-Weiß Mahlsdorf/Waldesruh e.V.

Die Beitragsordnung wurde am 02.07.2024 auf der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt am 01.08.2024 in Kraft.

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

§1 Höhe der monatlichen Beiträge:
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Fußball 20,00 Euro
  • Erwachsene über 18 Jahre Fußball 22,50 Euro
  • Passive (Förder-)Mitglieder 6,00 Euro
  • Gymnastikgruppe 13,00 Euro
  • Volleyballgruppe 10,00 Euro
  • Trainingsgruppe Fußball 20,00 Euro
  • Freizeitgruppe Fußball 13,00 Euro
  • Nordic Walking 10,00 Euro
  • Trainer, Ehrenmitglieder, Schiedsrichter frei

Anmeldegebühr 20,00 Euro

Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportunfallversicherung des LSB Brandenburg.

Ermäßigungen der Beiträge müssen in Textform gegenüber dem Vorstand beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Ermäßigungen werden ausschließlich befristet ausgesprochen, danach wird die Mitgliedschaft regulär fortgeführt.

§2 Fälligkeit, Zahlungsweise der monatlichen Beiträge, Aufbaustunden

Die Zahlung des Mitgliedbeitrages muss bargeldlos durch Einzugsermächtigung bzw. Überweisung zum 1. eines jeden Monats erfolgen.

Alle Mitglieder, die zu Beginn des Kalenderjahres älter als 18 und noch nicht 65 Jahre alt sind (außer Schwerbehinderte, Passive- und Ehrenmitglieder), müssen 12 Pflichtarbeitsstunden leisten. Diese sind in Form von Reinigung, Gartenarbeit, Vereinsmaterialpflege und Erhaltungsarbeiten an Grundstück und Gebäude zu erbringen. Es ist eine Entschädigung von 10 Euro je nicht geleisteter Arbeitsstunde zu zahlen. Der Gesamtbetrag für alle zu leistenden Arbeitsstunden ist mit dem Beitrag zu zahlen und wird am Jahresende mit den geleisteten Stunden verrechnet. Guthaben werden ins Folgejahr übertragen.

Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend §5 der Satzung möglich.

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§3 Ausnahmen
  1. Für den Verein aktive Schiedsrichter sind von der Beitragspflicht für die Dauer ihrer Tätigkeit als Schiedsrichter befreit. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie auch als Spieler/-in in Mannschaften des Vereins tätig sind.
  2. Es gibt keine Beitragsermäßigung für Rentner.
  3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht für die Dauer Ihrer Ehrenmitgliedschaft befreit.
  4. Für den Verein ehrenamtlich tätige Personen, sei es als Trainer, Übungsleiter und/oder Vorstand, sind von der Beitragspflicht befreit.
§4 Beitragsrückstand
  1. Bei einem Beitragsrückstand von zwei Monatsbeiträgen erfolgt eine Mahnung durch den Verein.
  2. Bei einem Beitragsrückstand von drei Monatsbeiträgen erfolgt der vorläufige Entzug des Spielrechtes und der Ausschluss vom Trainingsbetrieb. Die Beiträge laufen auch bei Entzug des Spielrechtes und Ausschluss vom Trainingsbetrieb weiter.
  3. Rückstand von 6 oder mehr Monatsbeiträgen erfolgt der Vereinsausschluss bzw. die Streichung aus der Mitgliederliste.
§5 Gebühren

Für die private Nutzung des „Blauen Salons“ wird ein Unkostenbeitrag zur Deckung der Betriebskosten von mindestens 100 Euro pro Veranstaltungstag – gültig bis zum Folgetag 10:00 Uhr erhoben.