Beitrags- und Gebührenordnung
FSV Blau-Weiß Mahlsdorf/Waldesruh e.V.
Die Beitragsordnung wurde am 10.07.2025 auf der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt am 01.09.2025 in Kraft.
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
§1 Höhe der monatlichen Beiträge:
für Mitglieder
im Jugendbereich Fußball ab 01.09.2025: 22,50 Euro
im Jugendbereich Fußball ab 01.01.2026: 25,00 Euro
im Herrenbereich Fußball ab 01.01.2026: 25,00 Euro
Passive (Förder-)Mitglieder 10,00 Euro
Gymnastikgruppe 15,00 Euro
Volleyballgruppe 12,00 Euro
Trainingsgruppe Fußball 20,00 Euro
Freizeitgruppe Fußball 15,00 Euro
Nordic Walking 10,00 Euro
Trainer, Ehrenmitglieder, Schiedsrichter frei
Anmeldegebühr 20,00 Euro
Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportunfallversicherung des LSB Brandenburg.
Ermäßigungen der Beiträge müssen in Textform gegenüber dem Vorstand beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Ermäßigungen werden ausschließlich zeitlich befristet ausgesprochen, danach die Mitgliedschaft regulär fortgeführt.
§2 Fälligkeit, Zahlungsweise der monatlichen Beiträge, Aufbaustunden
Die Zahlung des Mitgliedbeitrages muss bargeldlos durch Einzugsermächtigung bzw. Überweisung zum 1. eines jeden Monats erfolgen.
Alle Mitglieder, die zu Beginn des Kalenderjahres älter als 18 und noch nicht 65 Jahre alt sind (außer Schwerbehinderte, Passive- und Ehrenmitglieder), müssen 12 Pflichtarbeitsstunden leisten. Diese sind in Form von Reinigung, Gartenarbeit, Vereinsmaterialpflege und Erhaltungsarbeiten an Grundstück und Gebäude zu erbringen. Es ist eine Entschädigung von 10 Euro je nicht geleisteter Arbeitsstunde zu zahlen. Der Gesamtbetrag für alle zu leistenden Arbeitsstunden ist mit dem Beitrag zu zahlen und wird am Jahresende mit den geleisteten Stunden verrechnet. Guthaben werden ins Folgejahr übertragen.
Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend §5 der Satzung möglich.
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§3 Ausnahmen
- Für den Verein aktive Schiedsrichter sind von der Beitragspflicht für die Dauer ihrer Tätigkeit als Schiedsrichter befreit. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie auch als Spieler/-in in Mannschaften des Vereins tätig sind.
- Es gibt keine Beitragsermäßigung für Rentner.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht für die Dauer Ihrer Ehrenmitgliedschaft befreit.
- Für den Verein ehrenamtlich tätige Personen, sei es als Trainer, Übungsleiter und/oder Vorstand, sind von der Beitragspflicht befreit.
§4 Beitragsrückstand
- Bei einem Beitragsrückstand von zwei Monatsbeiträgen erfolgt eine Mahnung durch den Verein.
- Bei einem Beitragsrückstand von drei Monatsbeiträgen erfolgt der vorläufige Entzug des Spielrechtes und der Ausschluss vom Trainingsbetrieb. Die Beiträge laufen auch bei Entzug des Spielrechtes und Ausschluss vom Trainingsbetrieb weiter.
- Rückstand von 6 oder mehr Monatsbeiträgen erfolgt der Vereinsausschluss bzw. die Streichung aus der Mitgliederliste.
§5 Gebühren
Für die private Nutzung des „Blauen Salons“ für Nicht-Vereinsmitglieder wird ein Unkostenbeitrag zur Deckung der Betriebskosten von mindestens 100 EUR pro Veranstaltungstag – gültig bis zum Folgetag 10:00 Uhr erhoben. Für Vereinsmitglieder beträgt die Miete 50 EUR.
Hoppegarten, 10.07.2025
